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Köderstation mit Giftködern, die bald nicht mehr zulässig sind

Die Änderungen betreffen zahlreiche Branchen, etwa die Lebensmittelverarbeitung, Logistik, Entsorgung oder das produzierende Gewerbe. Entsprechend groß ist der Informationsbedarf. Was ist künftig noch zulässig? Welche Rolle spielen Giftköder für Mäuse und Ratten überhaupt noch? Und wie lässt sich ein zuverlässiger Schutz vor Schadnagern sicherstellen, ohne rechtliche Risiken einzugehen?

Fest steht: Die Strategie zur Schadnagerüberwachung sowie zur Bekämpfung von Hausmäusen und Wander- und Hausratten muss neu gedacht werden. Nicht abrupt, aber strukturiert und mit Blick auf die anstehenden Vorgaben.

Was ändert sich bei der Zulassung von Giftködern?

Bisher war es bei gefährdeten Betrieben möglich, eine befallsunabhängige Dauerbeköderung (BUD) einzurichten. Dabei wurden Giftköder dauerhaft in Köderstationen eingesetzt, sowohl in Innen- als auch in Außenbereichen. Monitoring und Bekämpfung waren somit in einem System kombiniert.

Mit der Neuzulassung der Fraßköder wird diese Vorgehensweise nicht mehr Bestandteil der Zulassung sein. Antikoagulante Giftköder dürfen künftig nur noch eingesetzt werden, wenn ein akuter Befall festgestellt wurde. Eine vorbeugende Dauerbeköderung ohne nachgewiesenen Befall entfällt.

Köderblöcke für Nagetiere, einer in Hand mit Einweghandschuh

Was sind antikoagulante Giftköder?

Antikoagulante sind Wirkstoffe, die die Blutgerinnung hemmen. In der Schadnagerbekämpfung werden sie in Giftködern eingesetzt, um Mäuse und Ratten zu bekämpfen. Nach mehrfacher Aufnahme kommt es zu inneren Blutungen, die zum Verenden der Tiere führen. Aufgrund der Risiken für Umwelt, Nichtzielorganismen sowie für Kinder und Haustiere unterliegt der Einsatz antikoagulanter Giftköder künftig strengeren Vorgaben.

Zusätzlich werden die Anforderungen an die Kontrolle deutlich verschärft. Anstelle der bisher üblichen monatlichen Kontrollen im Rahmen einer BUD sind bei einem bekämpfenden Einsatz von Giftködern mindestens wöchentliche Kontrollen vorgeschrieben.

Rechtlicher Hintergrund

Ziel der Neuregelung ist es, den Einsatz von Rodentiziden stärker zu begrenzen und Risiken für Umwelt und Nichtzielorganismen zu reduzieren. Rodentizide wirken zuverlässig, bergen aber bei unsachgemäßem oder dauerhaftem Einsatz Risiken. Die neue Zulassung folgt dem Grundsatz, Giftköder nur dort einzusetzen, wo sie tatsächlich notwendig sind.

Die Änderungen basieren auf der Neubewertung der Zulassung antikoagulanter Rodentizide. Zuständig ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im Rahmen des Biozid-Zulassungsverfahrens.

Nach aktuellem Stand treten die neuen Regelungen nach dem 30.06.2026 in Kraft. Für bestehende Produkte gilt eine Aufbrauchfrist von zwölf Monaten, sodass ausreichend Zeit bleibt, die Schadnagerstrategie anzupassen. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der BAuA, insbesondere unter Produktart 14 (Rodentizide).

Was bedeutet das für Betriebe konkret?

Auch wenn die Neuerungen viele Veränderungen mit sich bringen, bleibt die Rollenverteilung klar: Die fachliche Umsetzung liegt weiterhin beim Schädlingsbekämpfungsunternehmen. In den meisten Fällen wird die Bekämpfung von Mäusen und Ratten künftig aus zwei klar getrennten Bereichen bestehen:

  1. Überwachung und Befallsermittlung
  2. Gezielte Bekämpfung bei bestätigtem Befall

Giftköder kommen somit nur noch im zweiten Schritt zum Einsatz.

Schädlingsbekämpfer befüllt Köderstation mit Köderblöcken für Nagetiere

Ihre Aufgabe als Betrieb besteht darin, die bestehende Strategie gemeinsam mit Ihrem Dienstleister zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen wie:

  • Wie wird Schadnageraktivität künftig sicher erkannt, wenn Giftköder nicht mehr dauerhaft eingesetzt werden dürfen?
  • Welche Monitoringlösungen eignen sich für unterschiedliche Innen- und Außenbereiche?
  • Wie lassen sich regelmäßige Kontrollen, Dokumentation und Reaktionszeiten an die neuen Vorgaben anpassen?

Gerade weil sich Ratten und Mäuse schnell vermehren und in den meisten Fällen frühzeitig erkannt werden müssen, gewinnt die enge Abstimmung zwischen Betrieb und Schädlingsbekämpfer weiter an Bedeutung.

Hygienemanagement und Schädlingsmonitoring mit Der Puschmann

Schadnagerüberwachung ohne Dauerbeköderung

Die Schadnagerüberwachung wird künftig stärker auf eine Kombination mehrerer Maßnahmen setzen. Die Aktivität von Schadnagern muss frühzeitig erkannt werden, ohne direkt Giftköder einzusetzen. Bewährt haben sich dabei kombinierte Lösungen wie:

  • Sichtkontrollstellen in relevanten Bereichen, an denen Spuren wie Kot, Laufwege oder Fraßspuren erkannt werden können.
  • Köderstationen mit ungiftigen Lockködern, die Hinweise auf Aktivität liefern, ohne direkt eine Bekämpfung darzustellen.
  • Schlagfallen mit digitaler Funktion, die bei Auslösung automatisch eine Meldung per E-Mail oder Push-Nachricht senden.
Köderstation mit Schlagfalle, in das ein Fraßgel für Nager gegeben wird

Eine regelmäßige Kontrolle durch geschultes Fachpersonal bleibt essenziell. Präventive Maßnahmen wie bauliche Abdichtung, saubere Außenanlagen und ein durchdachtes Abfallmanagement gewinnen weiter an Bedeutung.

Digitale Schädlingsbekämpfung für Unternehmen – lohnt das?

Strategie gemeinsam anpassen statt abwarten

Die Neuzulassung der Giftköder bedeutet keinen Verzicht auf wirksame Schädlingsbekämpfung. Giftköder bleiben ein wichtiges Mittel, werden jedoch gezielter eingesetzt. Monitoring, regelmäßige Kontrolle und eine saubere Dokumentation gewinnen an Gewicht.

Für Betriebe ist jetzt der richtige Zeitpunkt, die eigene Schadnagerstrategie gemeinsam mit dem Dienstleister zu überprüfen. Wer frühzeitig plant, vermeidet Unsicherheiten und stellt sicher, dass die Bekämpfung von Mäusen und Ratten auch künftig rechtssicher und zuverlässig erfolgt.

Jetzt die Umstellung gemeinsam mit Der Puschmann angehen

Der Puschmann begleitet Unternehmen bereits heute bei der Anpassung ihrer Schadnagerüberwachung und -bekämpfung an die kommenden Vorgaben. Auf Basis von Branche, Gebäude und Befallsrisiko entwickeln wir individuelle Konzepte, die den neuen Anforderungen gerecht werden und in der Praxis funktionieren.

Sprechen Sie uns an. Gemeinsam prüfen wir Ihre bestehende Schadnagerstrategie und setzen die kommenden Vorgaben frühzeitig, transparent und fachgerecht um. So bleibt Ihr Betrieb auch künftig wirksam vor Schadnagern geschützt.

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