Test:

Der Puschmann GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Die gesamten vertraglichen Beziehungen zwischen Der Puschmann GmbH (nachstehend Puschmann) und dem Vertragspartner (Kunde) kommen ausschließlich gemäß den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Puschmann zustande. Abweichende Vertragsbedingungen oder Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur im Falle ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch Puschmann.

2. Schriftform und Merkblätter
Für das Vertragsverhältnis sind die schriftlichen Vereinbarungen maßgeblich, mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Bestätigung); dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform. Wird bei Auftragserteilung ein Merkblatt (ggf. auch mehrere) mit Sicherheitshinweisen zu den jeweiligen Maßnahmen der Schädlingsbekämpfung ausgehändigt, so ist auch dieses Vertragsbestandteil.
Als Schädlingsbekämpfung im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind auch Maßnahmen des Holz- und Bautenschutzes und der Vogelabwehr zu verstehen.

3. Durchführung der Schädlingsbekämpfung
Grundlagen für die Durchführung einer Schädlingsbekämpfung sind die nach dem jeweiligen Stand der Technik eingesetzten Mittel und Verfahren, es sei denn es würden mit dem Kunden abweichende Vereinbarungen schriftlich getroffen. Sofern durch Puschmann keine gesonderte vorherige Besichtigung mit gesondertem schriftlichem Angebot stattgefunden hat, ist es Sache des Kunden, Puschmann bei Angebotsabgabe oder bei der Auftragserteilung über Besonderheiten des zu behandelnden Objekts, unter Berücksichtigung des bei Angebotsabgabe oder bei Auftragsvergabe überreichten jeweiligen Merkblatts oder mündlich erläuterter Sicherheitshinweise, zu unterrichten.

4. Abbruch der Schädlingsbekämpfung
Ergeben sich vor oder bei Durchführung der Maßnahmen für Puschmann unvorhersehbare Schwierigkeiten, so ist Puschmann berechtigt, die Schädlingsbekämpfung abzulehnen oder abzubrechen.
Die bis dahin geleisteten Arbeiten ist Puschmann in Rechnung zu stellen berechtigt, es sei denn die Schwierigkeiten waren auch für den Kunden nicht vorhersehbar.

5. Gewährleistung
Der Erfolg der Maßnahmen hängt auch von Umständen ab, die Puschmann nicht beeinflussen kann, etwa von Art, Wachstumsstadium, Wiedereinschleppung von Schädlingen, versteckte Zugänge, Veränderungen oder Beseitigung von Ködern usw. Eine Gewähr für die vollständige Beseitigung von Schädlingen, zumal bei einer ersten Bekämpfungsmaßnahme, kann daher nicht übernommen werden. Sollten jedoch aus Gründen, die Puschmann zu vertreten hat, nach der vorgesehenen Zahl von Bekämpfungsmaßnahmen Schädlinge überleben, so leistet Puschmann kostenlose Nacharbeit unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche des Kunden. Beanstandungen sind innerhalb von drei Tagen nach Abschluss der von Puschmann vorgenommenen Maßnahmen zu erheben, da nach längerer Frist Ursache und Zuordnung von Mängeln nicht möglich ist.

6. Haftung
Die Haftung von Puschmann für Schäden, die nicht unter das Produkthaftpflichtgesetz fallen und nicht an Körper, Gesundheit oder Leben eintreten, ist begrenzt auf Fälle wenigstens grober Fahrlässigkeit und auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

7. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur endgültigen Bezahlung aller Forderungen das Eigentum von Puschmann.

8. Ausführungsfristen
Verbindliche Liefer- und/oder Leistungsfristen müssen schriftlich bestätigt werden. Im Falle des Verzugs ist durch den Kunden eine Nachfrist von wenigstens einer Woche schriftlich zu setzten, nach deren Verstreichen der Kunde zurücktreten kann. Zahlungsrückstände des Kunden sowie Ereignisse höherer Gewalt, wie Arbeitskämpfe, Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen usw., die die vereinbarten Leistungen von Puschmann wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen Puschmann zum Rücktritt. In Fällen des Rücktritts sind beiderseits Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.

9. Vergütung
Die Vergütung von Puschmann ergibt sich aus dem Angebot und ist mit Ausführung der Leistung/Lieferung zahlungsfällig. An ein Angebot ist Puschmann längstens vier Monate gebunden, falls nicht ausdrücklich schriftlich eine längere Frist vereinbart wurde.

10. Datenverarbeitung und Gerichtsstand
Puschmann verarbeitet personen- und objektbezogene Daten des Kunden ausschließlich zu eigenen Zwecken.
Leistungs- und Erfüllungsort für alle Leistungen/Lieferungen von Puschmann sowie alleiniger Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist 73269 Hochdorf.

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen.

 

Stand 11/2017